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  • Mi., 22. April 2020, 08:06 Uhr
    Friseurinnung Rheinhessen: Hier erarbeitetes Hygienekonzept wird vielleicht ab dem 4. Mai deutschlandweit gelten

    Waschen, schneiden, föhnen – aber sicher!

    Elke Panagopoulos geht zur Sicherheit aller noch einen Schritt über die Vorgaben hinaus. Die Wormser Friseurmeisterin lässt sich von Glasermeister Jens Wollentin (2. von Rechts) und seinem Team im Thekenbereich ihres Salons „Your Style“ im Adenauerring einen zusätzlichen Mundschutz installieren. Foto: Robert Lehr


    VON ROBERT LEHR Bernd Kiefer ist schon gespannt auf die vielen Do-it-Yourself-Haarschnitte, die er in knapp 10 Tagen wieder unter die Schere bekommt und in professionelle Frisuren verwandeln darf. Da geht es dem Coiffeur mit seinem Meisterbetrieb „Struwwelpeter“ in Flörsheim-Dalsheim wie allen anderen Friseurinnen und Friseuren bundesweit, die ab dem 4. Mai wieder ihre dringend erwarteten Künste anbieten dürfen.

    Dabei kommt dem Obermeister der rheinhessischen Friseurinnung ganz besondere Bedeutung zu. So ist Kiefer mit seinen Innungskollegen aktuell dabei, konkrete Hygienevorschriften zu erarbeiten. Die rheinhessische Lösung soll dann eventuell in weiten Teilen als Vorgabe die bundesweiten Ausführungsverordnungen für Friseursalons gelten!

    Dem Nibelungen Kurier stellte Kiefer bereits die wichtigsten Punkte vor, allerdings sei der Entwurf „noch nicht offiziell abgesegnet“.

    Schon bei der Terminvereinbarung und spätestens beim Betreten des Salons werden laut Kiefer diese aufgefordert, Kundinnen und Kunden nach eventuellen Corona-Krankheitssymptomen zu fragen. Auch sollten sie darauf hingewiesen werden, dass ein Mundnasenschutz verpflichtend zum Termin mitzubringen und zu tragen ist.

    Des Weiteren müssen seitens der Kunden die Hände gründlich gewaschen oder desinfiziert werden, wobei die Salons unbedingt geeignete Händedesinfektionsmittel oder Handwaschseifen zur Verfügung stellen. Ferner sollen die Kunden laut Kiefer darauf hingewiesen werden, dass Husten und Niesen nur in ein Einweg-Taschentuch, die Armbeuge oder eben den Mundnasenschutz möglich ist. Darüberhinaus sollten keine Hände geschüttelt und ein größtmöglicher Abstand gehalten werden.

    Gesundheit aller schützen
    „Für uns Friseure wird es recht anspruchsvoll, was die Vorgaben angeht“, so Kiefer. Aber nichts sei ihm und seinen Kolleginnen und Kollegen wichtiger als „die Gesundheit unserer Kunden und natürlich die des jeweiligen Personals“.

    So soll den Kunden zunächst ein frisch gereinigter und desinfizierter Platz im Salon zugewiesen werden. Die Reinigung soll zuvor mindestens mit einem fettlöslichen Reiniger erfolgt sein. Bei mehreren Kunden im Salon muss auf die Abstände zwischen den Arbeitsplätzen geachtet werden, mindestens aber 1,50 m. Die einfachste Lösung sei es hier laut Kiefer „einfach immer einen Arbeitsplatz freizulassen“. Darüberhinaus wird ein regelmäßiges Lüften der Arbeitsräume sichergestellt, eine Lüftungsanlage und ausreichendes Stoßlüften sollen dies garantieren.

    Eine weitere Auflage ist es nach Obermeister, „bei jedem Kunden stets frische Umhänge und Handtücher zu verwenden“ Nach Gebrauch seien diese bei mindestens 60 Grad zu waschen. Auf einen beliebten Service für den Kunden muss jetzt allerdings verzichtet werden: Es werden keine Getränke serviert und keine Zeitschriften ausgegeben!

    Neben einer konsequente Basis- und Händehygiene gelten für alle Friseurtätigkeiten wie z.B. Haare waschen und schneiden, dass alle Salon-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mundnasenschutz und Handschuhe tragen. Die Einweghandschuhe seien dabei regelmäßig zu wechseln, so Bernd Kiefer. Alternativ könne vor und nach der Arbeit an den Kunden eine ausreichende Händehygiene mit Handwaschseife oder Händedesinfektionsmittel durchgeführt werden. Dabei gelte es, genug Zeit für die Händepflege und den Hautschutz zu berücksichtigen.

    Generell nur mit Haarwäsche!
    Für jeden Kunden muss immer ein frisches Friseurbesteck verwendet werden, wobei das Besteck nach jedem Gebrauch zu reinigen und zu desinfizieren ist, bevor es wieder bereitgestellt werden kann. Grundsätzlich gilt laut Bernd Kiefer: „Die Kunden bekommen ja jetzt immer eine Haarwäsche, allerdings werden generell keine Gesichtsbehandlungen durchgeführt, keine Augenbrauen gezupft, keine Wimpernbehandlung durchgeführt und es gibt kein Bartschneiden.

    Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Salons sowie deren Reinigungskräfte gilt, dass sowohl eine Flächendesinfektionen und ein Grundputz regelmäßig und täglich gemäß eines gut sichtbar ausgehängten Desinfektionsplanes durchzuführen sind. Wobei besonders die Haarwaschbecken nach jedem Kunden zu reinigen und zu desinfizieren sind. Neben

    Trotz all der Auflagen kann es Bernd Kiefer kaum abwarten, wieder arbeiten zu dürfen. Dabei gehe es ihm nicht alleine um den finanziellen Aspekt nach dem zwangsweisen Shutdown: „Wir Friseure lieben unsere Arbeit und den Austausch mit unseren Kunden“, Salons seien schon immer „ein Ort der Begegnung und des Austauschs gewesen“. „Auch wenn die Rahmenbedingungen komplizierter werden, wir wollen nicht nur, dass die Menschen gut aussehen. Sie sollen vor allem gesund bleiben“, schließt Bernd Kiefer im Namen seiner Berufskolleginnen und Kollegen.

     

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