Mo., 22. Juli 2019, 14:30 Uhr
WASSERRECHTLICH: Genehmigung der Wasserbehörde erforderlich
Wasserentnahme aus Gewässern
Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung Worms als untere Wasserbehörde darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Pfrimm, Eisbach oder Seebach ohne die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung nicht zulässig ist. Das Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Gerade vor dem Hintergrund der anhaltenden Trockenheit führen viele Bäche derzeit, regelmäßig aber während der Sommermonate, nur noch wenig Wasser. Durch illegale Wasserentnahmen mittels Pumpen zur Bewässerung von Hausgärten, Grünflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen würde diese Situation noch verschärft. Grundsätzlich darf aus oberirdischen Gewässern (Flüssen, Bächen, Gräben usw.) nur mit Handgefäßen, also z.B. mit Eimern und Gießkannen, Wasser zum so genannten „Gemeingebrauch“ geschöpft werden. Für die Wasserentnahme mittels Motor- oder auch Elektropumpe ist im Regelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Die Wasserbehörde behält sich im Falle der Gefährdung der Mindestwasserführung des Gewässers vor, auch erlaubte Entnahmen sowie den Gemeingebrauch einzuschränken.
Weitere Auskünfte erteilt die Untere Wasserbehörde der Stadtverwaltung Worms per E-mail an
umwelt@worms.de oder unter Telefon 06241/853-3510.