Mi., 28. Januar 2015, 15:02 Uhr
Wegen des Einspruches gegen seinen Strafbefehl muss am 6. Februar im Amtsgericht Worms erneut gegen ein NPD-Mitglied verhandelt werden
Tatbestand der Volksverhetzung?
Wegen des Einspruches gegen seinen Strafbefehl muss am 6. Februar im Amtsgericht Worms erneut gegen ein NPD-Mitglied verhandelt werden
Am Freitag, dem 6. Februar, um 9.30 Uhr, im Saal 116, findet vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Worms die öffentliche, mündliche Verhandlung gegen ein der NPD angehörendes Mitglied des Wormser Stadtrates statt.
Wegen des Tatbestands der Volksverhetzung hatte die Staatsanwaltschaft Mainz einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 15 Euro gegen den mittlerweile 21 Jahre alten Mann beantragt, den der Jugendrichter im Jahr 2014 erlassen hatte. Da der Angeschuldigte gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, muss jetzt eine mündliche Verhandlung durchgeführt werden.
Dem Angeschuldigten wird seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 10. Dezember 2013 in Worms über seinen Facebookaccount ein von einer anderen Person auf deren öffentlich zugänglicher Facebookseite veröffentlichtes Bild, das Personen jüdischen Glaubens beim Verlassen eines Gebäudes zeigt, mit den Wort kommentiert zu haben: „Pfui Deibel. Holt den Kammerjäger“.
Bei dem NPD-Mitglied handelt es sich um Michael Weick, der seine Partei im Wormser Stadtrat vertritt.