Mi., 02. Juni 2021, 12:25 Uhr
Landkreis Alzey-Worms: 22. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt heute in Kraft / Für Landkreis gelten nun auch gelockerte Bestimmungen unterhalb der 50er-Marke
Weitere Lockerungen im Landkreis Alzey-Worms
Wie die Landesregierung Rheinland-Pfalz bereits mit gestriger Presseerklärung mitteilte, treten ab dem heutigen Mittwoch, dem 2. Juni, entsprechend des Perspektivplans weitere Lockerungen in Kraft. Nachdem im Landkreis Alzey-Worms die 7-Tage-Inzidenz bereits am Montag, dem 31. Mai, am fünften Werktag in Folge den Schwellenwert von 50 unterschritten hat und stabil darunterbleibt, gelten innerhalb der Kreisgrenzen ab sofort auch die weitergehenden Lockerungen.
”Pünktlich zum Feiertagswochenende freuen wir uns über diesen großen Öffnungsschritt, der insbesondere für Kulturschaffende, Gastronomiebetriebe und für den Amateur- und Freizeitsport von besonderer Bedeutung ist“, betont der Erste Kreisbeigeordnete Steffen Jung. Gleichzeitig appelliert er an die Bürgerinnen und Bürger, die Pandemielage dennoch weiterhin ernst zu nehmen und nach wie vor Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten.
Folgende Lockerungen treten im Landkreis Alzey-Worms ab 2. Juni in Kraft:
Kontaktbeschränkungen: Ab sofort können sich statt der bislang zwei Haushalte (max. fünf Personen) mit Inkrafttreten der Lockerungen im Landkreis Alzey-Worms wieder insgesamt fünf Personen aus verschiedenen Haushalten treffen. Nach wie vor bleiben Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene unberücksichtigt.
Amateur- und Freizeitsport: Wohingegen im Landkreis Gruppensport ohne Altersbeschränkung bislang nur kontaktlos im Freien mit bis zu fünf Personen nebst Trainingsanleitung zulässig war, können Amateur- und Freizeitsportlerinnen und -sportler Gruppensport unter Beachtung bestimmter Schutzmaßnahmen nun im Freien in einer Gruppe bis zu 20 und im Innenbereich bis zu zehn Personen nebst Trainingsanleitung betreiben. Auch hier finden Geimpfte und Genesene keine Berücksichtigung. Für diesen großen Öffnungsschritt ist maßgeblich, dass der 7-Tage-Inzidenzwert weiterhin stabil unter 50 bleibt.
Kultur und Freizeit: Nachdem der Betrieb von öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen bereits zuletzt im Freien mit bis zu 100 Zuschauenden zulässig war, ist nun mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen auch der Betrieb im Innenbereich mit bis zu 100 Zuschauenden unter Berücksichtigung der geltenden Schutzmaßnahmen erlaubt. Gleichzeitig dürfen öffentlichen und gewerbliche Kultureinrichtungen im Landkreis aufgrund der niedrigen Inzidenz im Außenbereich auf 250 Zuschauende erweitern.
Gastronomie: Bereits seit Mitte März darf die Gastronomie im Außenbereich öffnen. Mit den heute in Kraft getretenen Lockerungen bedarf es im Landkreis hierzu keinen Test mehr. Darüber hinaus dürfen die Lokale im Kreis nun auch wieder Gäste im Innenbereich begrüßen – hier gilt jedoch neben weiteren Schutzmaßnahmen die Testpflicht.
Weitere Informationen zu den Lockerungen sind neben der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung auch der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz zu entnehmen www.corona.rlp.de
Erfreulich ist auch, dass die Stadt Worms am heutigen Mittwoch, 2. Juni, den fünften Werktag in Folge unterhalb der 100er-Marke liegt und demnach auch in der Nibelungenstadt ab Freitag, 4. Juni, die „Bundesnotbremse“ gelöst werden kann. Zum Wochenende fällt dann auch in Worms nach vielen Wochen die nächtliche Ausgangssperre und Gastronomiebetriebe können unter Beachtung der Schutzmaßnahmen wieder öffnen.