So., 22. Januar 2017, 18:32 Uhr
„Bündnis gegen Naziaufmärsche“ zeigt sich „entsetzt“ über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zugunsten der NPD
„Wenn einer schweigt, ist die Gefahr noch nicht gebannt“
In seiner Zusammenkunft hat sich das „Bündnis gegen Naziaufmärsche“ u.a. auch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes befasst und zeigt sich entsetzt über „das Rechtsverständnis der Bundesverfassungsrichter“, so eine aktuelle Pressemitteilung vom Sonntag.
„Wenn eine Partei nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht muss sie verboten werden, unabhängig davon wie stark ihr Einfluss auf die Politik ist“ so die Meinung der Teilnehmer des Treffens.
An allen Gedenktagen an die Opfer des Faschismus, so auch sicher am 27. Januar, werden von den politisch Verantwortlichen Reden gehalten, an denen man an die Verbrechen des deutschen Faschismus erinnert und schwört „Nie wieder Faschismus – Nie wieder Krieg!“
Wenn es darauf ankomme, die Konsequenzen aus den Millionen Opfern dieses verbrecherischen Regimes zu ziehen versagt laut dem Bündnis auch die Justiz. Man dürfe den verantwortlichen Kräften nie wieder Gelegenheit geben, ein solch verbrecherisches System wieder aufzubauen. „Wehret den Anfängen“, müsse das Motto sein.
Zu den historischen Verbrechen des deutschen Faschismus gehörten auch die „annähernd 200 Tote seit 1990 (NSU) und die rassistischen Mobilisierung in den letzten Jahren, bei denen die NPD eine wesentlich Rolle gespielt haben“, so das Bündnis. „Ganz schlimm“ sei, dass die NPD aus Steuermitteln mit finanziert werde.
Für das „Bündnis gegen Naziaufmärsche“ „war, ist und bleibt die NPD gefährlich“, unabhängig ob sie in Parlamenten sitze oder nicht. Für Worms gelte, „wenn einer schweigt ist die Gefahr noch nicht gebannt“.