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  • So., 25. April 2021, 12:37 Uhr
    CDU WORMS: Immer mehr Kästen werden im Stadtgebiet unerlaubt beklebt / OB sagt Untersagung zu

    Werbung auf Schaltkästen unzulässig

    Immer mehr dieser Anlagen der Telekom und anderer Betreiber werden mit kommerzieller Werbung belegt, sei es für Motorenöl oder örtliche Unternehmen.


    Überall im Wormser Stadtgebiet sind sie zu finden: die grauen Schaltkästen für Stromanschlüsse, Lichtsignalanlagen, Glasfaser- oder Telekommunikationsleitungen. Sie gehören der Stadt, dem EWR und verschiedenen Telekommunikationsunternehmen. Immer mehr dieser Anlagen der Telekom und anderer Betreiber werden mit kommerzieller Werbung belegt, sei es für Motorenöl oder örtliche Unternehmen. Ist diese Beklebung der Schaltkästen mit Werbung zulässig?

    Nein, meint die Stadtverwaltung, wie sich aus der Antwort auf eine Anfrage von Stadtrats-Mitglied Monika Stellmann (CDU) ergibt. Die Christdemokratin hatte nachgefragt, weil die omnipräsenten Kästen eigentlich recht dezent im Stadtbild bleiben sollten. "Wenn an jeder Kreuzung und auf jedem Kasten farbenprächtige Werbung gemacht werden kann, beeinträchtigt dies das Stadtbild," so Monika Stellmann. Mit ihrer Anfrage im Stadtrat wollte Sie daher frühzeitig den Blick der Bauverwaltung auf diese Entwicklung richten.

    Oberbürgermeister Adolf Kessel stellt in seiner Antwort klar, dass nach Auffassung der Stadt gemäß § 52 Landesbauordnung hier eine Werbeanlage vorliegt. Da sich die Kästen auf öffentlichen Flächen befänden und vom öffentlichen Verkehrsraum sichtbar sind, sei ohnehin eine Genehmigung notwendig. Bisher habe die Stadt hierzu keine Genehmigungen erteilt. Kessel sagte daher zu, dass man im Rathaus für die bereits beklebten Anlagen eine Untersagung angehen will.
Mit dieser Antwort zeigt sich Monika Stellmann zufrieden. "Ich hoffe, dass wir hier noch rechtzeitig eingreifen können, bevor unsere schöne Stadt flächendeckend mit diesen Werbungen belegt wird."

    Werbung sollte nach ihrer Auffassung immer nur gesteuert und stadtbildverträglich erfolgen, deshalb bedürfe es einer baurechtlichen Steuerung. Besonders im Innenstadtbereich sowie am Rhein, aber auch an viele anderen Stellen müsse das Stadtbild geschützt bleiben. Kommerzielle Werbebelegung von Schaltkästen sollte nur in Einzelfällen und nur an geeigneten Standorten möglich sein, erläutert die CDU-Stadträtin. Sollte eine Eindämmung und Steuerung auf dem jetzt aufgezeigten Weg nicht möglich sein, will die CDU-Fraktion im Stadtrat eine Erweiterung der Werbeanlagensatzung vorschlagen.

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