Do., 26. März 2020, 15:50 Uhr
HANDWERK: Kfz-Werkstätten in Rheinland-Pfalz bleiben in der Corona-Krise geöffnet
„Werkstatttermine weiterhin wahrnehmen"
Auch nach der dritten Verordnung der Landesregierung im Kampf gegen den Corona-Virus bleiben die Kfz-Werkstätten in Rheinland-Pfalz geöffnet. Darauf weist der Kfz-Landesverband Rheinland-Pfalz am 25. März hin. In der Verordnung werden Handwerkerdienstleistungen ausdrücklich erlaubt. Damit dürfen auch weiterhin Fahrzeuge repariert werden.
Verkehrssicherheit nicht gefährden
Die Verordnung bedeutet laut Landesverband, dass der stationäre Fahrzeugverkauf nicht zulässig ist. Damit sei der stationäre Autohandel nicht mehr möglich, der Online-Handel und das Reparaturgeschäft allerdings sehr wohl. Und das laut Kfz-Landesverbandsgeschäftsführer Jens Bleutge aus gutem Grund: „Die Kunden sollten unter Einhaltung der Hygiene-Regeln ausgemachte Werkstatttermine weiterhin wahrnehmen. Gar fahrlässig wäre es, technische Fehler, Warnhinweise des Autos, Reifenwechsel und fällige Wartungstermine zu ignorieren und es nicht in die Werkstatt zu bringen. Damit wäre die Verkehrssicherheit gefährdet.“
Im Kfz-Gewerbe Rheinland-Pfalz e.V. sind die 14 Kfz-Innungen in Rheinland-Pfalz organisiert, die insgesamt etwa 1.800 Kfz-Betriebe vertreten, die als Innungsmitglied das blau-weiße Meisterschild führen dürfen.