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  • Do., 05. Dezember 2013, 13:27 Uhr
    Entgegen dem Stadtratsbeschluss: ver.di versucht mit einstweiliger Verfügung, den dritten verkaufsoffenen Sonntag in Worms zu kippen/„Wettbewerbsfähigkeit der Stadt“ versus „Verfassungswidrigkeit“

    ver.di will Verkaufsoffenen Sonntag in Worms am 29.12. verhindern

    Foto: Bernward Bertram


    Während die Vorbereitungen beim Wormser Einzelhandel für den vom Stadtrat mehrheitlich beschlossenen dritten verkaufsoffenen Sonntag am 29. Dezember bereits auf vollen Touren laufen, versucht ver.di der Veranstaltung nun per Gerichtsbeschluss einen Riegel vorzuschieben.

    „Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hat mit Datum vom 3. Dezember beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, um die von der Stadt erlassene Rechtsverordnung mit der Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags am 29. Dezember 2013 außer Kraft setzen zu lassen", informiert Oberbürgermeister Michael Kissel über die gestern am späten Nachmittag bei der Stadt eingetroffene Mitteilung des OVG.

    Normenkontrollverfahren auf den Weg gebracht
    Grund ist ein von ver.di eingeleitetes Normenkontrollverfahren. Darin vertritt ver.di die Auffassung, dass bereits der Paragraf 10 des maßgeblichen rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetzes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstoße und daher verfassungswidrig sei. Insofern sei auch die Verordnung der Stadt Worms rechtswidrig, begründet ver.di die Beantragung der einstweiligen Anordnung. Ob die Vorwürfe von ver.di gerechtfertig sind, wird nun das OVG in Koblenz zu prüfen haben.

    „Wir haben in den vergangenen Monaten mit allen maßgeblich beteiligten Akteuren gesprochen und die Entscheidung für einen 3. verkaufsoffenen Sonntag erst nach einem langen Abwägungsprozess getroffen. Neben dem Einzelhandel, den Kirchen, dem Stadtmarketing und den politischen Gremien wurde auch ver.di in diesen Abwägungsprozess mit einbezogen und gehört“, stößt der nun plötzliche juristische Vorstoß der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft bei Oberbürgermeister Michael Kissel und seinem Stadtvorstandskollegen Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek auf völliges Unverständnis.

    Die Einzelhändler seien mit Unterstützung des Stadtmarketings und der Stadt schon mitten in den Vorbereitungen für den verkaufsoffenen Sonntag am 29. Dezember und hätten dafür bereits Zeit und Kosten investiert. „Es geht hier schließlich auch um die Wettbewerbsfähigkeit der Einkaufsstadt Worms und um Arbeitsplätze. Dessen sollte sich ver.di bewusst sein“, betont Michael Kissel.

    Von Seiten der Stadtverwaltung werde momentan eine Stellungnahme für das OVG Koblenz erarbeitet, „in der die Entscheidung zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 29. Dezember ausführlich begründet und gerechtfertigt wird“, so der OB.

    Die Verwaltung hoffe auf eine zeitnahe Entscheidung des Gerichtes zugunsten des dritten verkaufsoffenen Sonntags.

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