Mi., 22.07.2026
Die Gratiszeitung für Worms und das Nibelungenland
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • Di., 14. Mai 2013, 21:40 Uhr
    Entgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2013/14 / Anmeldung von 27. Mai bis 17. Juni unter www.LMF-online.rlp.de

    Wichtige Informationen zur Schulbuchausleihe

    Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, die eine der folgenden Schulen besuchen, die keinen „Antrag auf Lehr- und Lernmittelfreiheit“ gestellt haben bzw. die aufgrund des Einkommens keinen Anspruch auf eine kostenlose Ausleihe haben, können an der entgeltlichen Schulbuchausleihe, d.h. der Ausleihe gegen Gebühr, teilnehmen: Klassenstufe eins bis vier einer Grundschule, Klassenstufe fünf bis dreizehn einer Realschule plus, eines Gymnasiums, einer Integrierten Gesamtschule oder eine Klasse der genannten Bildungsgänge einer berufsbildenden Schule: berufliches Gymnasium, Fachoberschule, Berufsfachschule, dreijährige Berufsfachschule, Berufsoberschule, höhere Berufsfachschule

    Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Wenn Eltern sich jedoch für eine Teilnahme an der kostenpflichtigen Schulbuchausleihe entscheiden, ist die Anmeldung verbindlich und umfasst die Ausleihe aller vorgesehenen Lernmittel. Einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden. Die Anmeldung ist mit einer Einzugsermächtigung für das Nutzungsentgelt verbunden.

    Für die Ausleihe wird in der Regel ein Drittel des Ladenpreises des jeweiligen Schulbuchs als Entgelt erhoben. Die Anmeldung für die entgeltliche Schulbuchausleihe ist von 27. Mai bis 17. Juni über dieses Portal im Internet möglich: www.LMF-online.rlp.de

    Nach dem 17. Juni nur noch in begründeten Ausnahmefällen
    Nach dem 17. Juni ist die Teilnahme an der kostenpflichtigen Schulbuchausleihe bis auf wenige Ausnahmen, wie späterer Zuzug oder Schulwechsel, nicht mehr vorgesehen.

    In einem ersten Schritt wird auf der angegebenen Internetseite im Elternportal ein Benutzerkonto angelegt. Die eigentliche Anmeldung erfolgt in einem zweiten Schritt mit Hilfe des persönlichen Zugangscodes (Schülerkennung), den alle Schülerinnen und Schüler bis spätestens Freitag, 24. Mai, von ihrer Schule mit einer ausführlichen Information als Elternbrief erhalten. Das Schreiben mit der Zugangskennung (Schülerkennung) muss gut aufbewahrt werden!

    Selbstverständlich wird die Stadt Worms ebenfalls Informationen bereithalten, die notwendigen Beratungsangebote schaffen und an zentraler Stelle – Haus zur Münze (Abt. 4.23 - Schulverwaltung) – den Zugriff auf das Internetportal ermöglichen. Nähere Informationen hierzu finden sich auf der Rückseite des Elternbriefs.

    Eltern sowie Schülerinnen und Schüler, die einen Antrag auf Lehr- und Lernmittelfreiheit gestellt haben und bei denen bis zu diesem Termin kein Brief mit einem ablehnenden Bescheid eingegangen ist, erhalten die Schulbücher kostenfrei. Eine gesonderte Mitteilung gibt es hierzu nicht. Eine Anmeldung im Internet ist in diesem Fall nicht notwendig.

    Alle Eltern werden rechtzeitig vor Schuljahresbeginn, in der Regel in den Ferien, darüber benachrichtigt, wann und wo die Schulbücher für das neue Schuljahr abgeholt werden können. Von telefonischen Nachfragen bittet die Schulverwaltung bis dahin abzusehen.

    Beitrag aus der Rubrik

    » Aus dem Nibelungenland
    » Worms und Ortsteile
    Anzeige Reifen Mast KN10123Anzeige Platten NOLLAnzeige Online StellenmarktAnzeige dkge 1x1
    Anzeige Tip SüdhessenAnzeige Cecil Cycle KN18256Anzeige das Wormser
    Anzeige TicketshopAnzeige AmtsblattAnzeige 3 Füller 1