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  • Mo., 28. August 2017, 10:50 Uhr
    Einsicht ins Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen für die Briefwahl

    Wichtige Infos zur Bundestags- und Ortvorsteherwahl

    Am Sonntag, dem 24. September, findet deutschlandweit die Wahl des 19. Deutschen Bundestags statt und im Ortsbezirk Worms-Wiesoppenheim gleichzeitig die Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers. Allen im Wählerverzeichnis aufgeführten Wahlberechtigten wird bis zum 3. September eine Wahlbenachrichtigung zugestellt.

    Das Wählerverzeichnis kann von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit von Montag, dem 4. September bis Freitag, dem 8. September, während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Marktplatz 2, 67547 Worms, Zimmer 220 (2. OG) eingesehen werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss spätestens bis Freitag, dem 8. September, um 13 Uhr, bei der Wahldienststelle im Rathaus Einspruch einlegen.

    Eintrag im Wählerverzeichnis Voraussetzung
    Wählen können nur die Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis berechtigt ausschließlich zur Stimmabgabe im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Wer mittels Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wahlscheine und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen können von den im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung im Rathaus, Wahldienststelle, Zimmer 220 (2. OG), mündlich, schriftlich oder per E-Mail beantragt werden.

    Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet unter www.worms.de zur Verfügung. Bei Antrag per E-Mail ist dieser an die E-Mail-Adresse wahlen@worms.de zu richten.

    Selbstverständlich können die Wähler auch direkt im Briefwahlbüro mittels Briefwahl wählen; eine postalische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab sofort nach Erhalt der entsprechenden Wahlbenachrichtigung auf dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines möglich.

    Ausführliche Informationen zur Bundestagswahl und Ortsvorsteherwahl in Worms-Wiesoppenheim sind auf www.worms.de unter „Rathaus > Wahlen“ abrufbar.

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