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  • Di., 25. Juni 2024, 13:07 Uhr
    WORMS: Zentrale Schulbuchrücknahme vom 1. bis 12. Juli in der Johann-Braun-Straße 19

    Wichtige Infos zur Schulbuchausleihe

    Für alle ausgeliehenen Schulbücher, die im nächsten Schuljahr nicht mehr verwendet werden, gilt, dass sie vor den Sommerferien zurückgegeben werden müssen. Über die jeweiligen Schulen werden in den nächsten Tagen die Rücknahmescheine an die Schüler ausgegeben. Diese Scheine sind auch bei der Rückgabe der Lernmittel mitzubringen.

    Die Schulbuchrückgabe aller Wormser Schulen findet zentral im Schulbuchlager, Johann-Braun-Straße 19, 67551 Worms, statt. Die Schulverwaltung bittet die Schüler und ihre Eltern die ausgeliehenen Schulbücher eigenständig zurückzugeben. Die Rücknahme im zentralen Schulbuchlager organisieren Mitarbeiter des Integrations- und Dienstleistungsbetriebs. Die Kollegen prüfen die Lernmittel vor Ort auf ihre Vollständigkeit und ihren Zustand. Zudem stellen sie auch eine Rücknahmequittung aus.

    Die Öffnungszeiten des Schulbuchlagers sind jeweils: montags, mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 16 Uhr; dienstags und donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr. Um die Rückgabe zu entzerren und lange Wartezeiten möglichst zu vermeiden, wurden Rücknahmetermine für die einzelnen Schulen festgesetzt. Die entsprechenden Termine für die jeweiligen Schulen werden als Elterninformationen mit den Rücknahmescheinen verteilt. Die Rücknahmetermine können aber auch unter www.schulbuchausleihe-worms.de eingesehen werden.

    Wer die zugeteilten Rückgabetermine nicht wahrnehmen kann, hat auch die Möglichkeit die Schulbücher an einem späteren Tag zu den üblichen Öffnungszeiten abzugeben. Allerdings sind dann längere Wartezeiten nicht auszuschließen.

    Keine Ausnahmeregelung!

    Nach Vorgaben des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz muss die Rückgabe bis spätestens 12. Juli erfolgt sein. Nicht rechtzeitig zurückgegebene beziehungsweise beschädigte und damit nicht mehr verwendbare Lernmittel werden schadenersatzpflichtig. Diese Vorgabe sieht keine Ausnahmeregelung vor.

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