Mi., 05. April 2017, 11:24 Uhr
Wiederbepflanzung von Weinbergsflächen werden gefördert
Wiederaufbau von Rebanlagen in der Flurbereinigung
Das Antragsverfahren für die Teilnahme an Umstrukturierungsmaßnahmen der Europäischen Union im Weinbau für die Pflanzung in Flurbereinigungen für das Pflanzjahr 2017 ist seit 1. April eröffnet und läuft bis zum 2. Mai 2017 (Ausschlussfrist). Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist, dass die Pflanzung auf Flächen erfolgt, die in einem Flurbereinigungsverfahren als weinbauliche Flächen ausgewiesen sind und die vorläufige Besitzeinweisung erfolgt ist.
Gefördert werden kann die Wiederbepflanzung von Weinbergsflächen mit 10.000 EUR je ha in Flachlagen und 21.000 EUR je ha in ausgewiesenen Steillagen, wenn eine moderne Drahtrahmenanlage mit entsprechenden Zeilenbreiten erstellt wird. Es kann ebenfalls eine extensive Anlagenform mit der Maßnahme 43 gewählt werden mit einem Beihilfesatz von 9.000 EUR je ha. Damit können auch Minimalschnittsysteme oder Ein-Draht-Systeme gefördert werden.
Entsprechende Antragsunterlagen sind beim Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Alzey –Worms erhältlich und können per E-Mail unter Landwirtschaft@kreis-alzey-worms.de oder unter Telefon 06731/408-6421 und -6432 angefordert werden.