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  • Di., 02. April 2019, 16:54 Uhr
    Antragsverfahren für die Teilnahme an Umstrukturierungsmaßnahmen der EU im Weinbau für die Pflanzen in Flurbereinigung für 2019 eröffnet / 30. April ist Ausschlussfrist

    Wiederaufbau von Rebanlagen in der Flurbereinigung

    Das Antragsverfahren für die Teilnahme an Umstrukturierungsmaßnahmen der Europäischen Union im Weinbau für die Pflanzung in Flurbereinigungen für das Pflanzjahr 2019 ist seit 1. April eröffnet und läuft bis zum 30. April 2019 (Ausschlussfrist).

    Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist, dass die Pflanzung auf Flächen erfolgt, die in einem Flurbereinigungsverfahren als weinbauliche Flächen ausgewiesen sind und die vorläufige Besitzeinweisung erfolgt ist. Gefördert werden kann die Wiederbepflanzung von Weinbergsflächen mit 10.000 Euro je Hektar in Flachlagen und 21.000 Euro je Hektar in ausgewiesenen Steillagen, wenn eine moderne Drahtrahmenanlage mit entsprechenden Zeilenbreiten erstellt wird. Es kann ebenfalls eine extensive Anlagenform mit der Maßnahme 43 gewählt werden mit einem Beihilfesatz von 9.000 Euro je Hektar.

    Damit können auch Minimalschnittsysteme oder Ein-Draht-Systeme gefördert werden. Entsprechende Anträge können über das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer eingereicht werden.

    Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates Landwirtschaft der Kreisverwaltung Alzey-Worms per E-Mail an Landwirtschaft@kreis-alzey-worms.de oder unter Telefon 06731/408-7071 oder 408-7072 und 408-7074 zur Verfügung.

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