Sa., 10.10.2026
Die Gratiszeitung für Worms und das Nibelungenland
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • Mi., 11. September 2019, 19:47 Uhr
    ZWEITWOHNUNGSABGABE: Satzung über die Erhebung in Worms aktualisiert / Auswirkungen auf Steuerzuweisungen wird geprüft

    Wiedererlangung von Rechtsklarheit und -sicherheit

    VON STEFFEN HEUMANN Ab 1980 regelte das Melderechtsrahmengesetz die Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden. Es wurde ergänzt durch die Landesmeldegesetze. Seit der im September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform hat der Bund für das Meldewesen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz (Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 GG). In diesem Zuge ist zum 1.11.2015 das neue Bundesmeldegesetz an die Stelle von dem Melderechtsrahmengesetz bzw. den Landesmeldegesetzen getreten. Die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsabgabe in der Stadt Worms (Zweitwohnungsabgabensatzung) vom 1.12.2005 nimmt an 9 Stellen noch Bezug auf das Meldegesetz Rheinland-Pfalz und an einer Stelle auf das ebenfalls nicht länger gültige Melderechtsrahmengesetz. Zur Wiedererlangung von Rechtsklarheit und -sicherheit beschloss der Haupt- und Finanzausschuss eine Aktualisierung der melderechtlichen Verweise. „Allerdings sind diese rein redaktioneller Natur“, wie Oberbürgermeister Adolf Kessel erläuterte. Sie hätten auch keinerlei Auswirkunken auf Erhebungsverfahren und Aufkommen. Ob die Änderung jedoch Einfluss auf Steuerzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs mit Bezug auf die Einwohnerzahl haben könnte, soll geprüft werden.

    Beitrag aus der Rubrik

    » Worms und Ortsteile
    Anzeige Reifen Mast KN10123Anzeige Platten NOLLAnzeige Online StellenmarktAnzeige VHS
    Anzeige AmtsblattAnzeige das WormserAnzeige Cecil Cycle KN18256
    Anzeige TicketshopAnzeige Tip SüdhessenAnzeige 3 Füller 1