KINDERTAGESSTÄTTENBEDARFSPLANUNG 2021: Neues Landesgesetz zwingt Stadt zum Handeln / Ist-Zustand der Kita-Landschaft besorgniserregend / Mammutaufgabe nur gemeinsam lösbar
„Wir dürfen keine Zeit verlieren“
Das neue Kindertagesstättengesetz des Landes stellt die Stadt vor enorme Herausforderungen. Der Trend zu steigenden Kinderzahlen und der Mangel an Kita-Plätzen verschärft die Situation zusätzlich. Foto: Aurelie Luylier/Pixabay
VON STEFFEN HEUMANN | Den Bericht zur Kindertagesstättenbedarfsplanung 2021 mit den Platzangeboten sowie den grundsätzlichen Maßnahmenplanungen mit Bezug auf die Anforderungen durch das neue Kindertagesstättengesetz nahm der Jugendhilfeausschuss in seiner jüngsten Sitzung zur Kenntnis und gab diese mit einstimmigen Votum zur Beschlussfassung in die nachfolgenden Gremien von Haupt- und Finanzausschuss sowie den Stadtrat weiter. Hintergrund ist, dass das Land sowohl die rechtlichen Anforderungen an die Bedarfsplanung erweitert, als auch die Grundlagen für die Bestands- und Bedarfsermittlung davon tangiert werden. Das hat zur Folge, dass die Bedarfsplanung wie auch die Datengrundlagen konzeptionell überarbeitet werden müssen.
Stabile bis leicht steigende Kinderzahlen
„Die aktuellen Planungen 2021 liegen nur reduzierter Form vor und richten sich nach der Ist-Situation“, wie Tobias Schasse, Jugendhilfe- und Sozialplaner mit Blick auf Herausforderungen der Zukunft erklärte. Immerhin räumt das Land eine 6-jährige Übergangsfrist ein, um die Auswirkungen der Novellierung durch Erfahrungen in der praktischen Umsetzung erfassen zu können. Wesentlich in den Entwicklungen sei, dass Worms von 2019 bis 2021 einen Trend von stabilen bis leicht steigenden Zahlen verzeichne, so Schasse weiter.
Im Vergleich mit 2020 verzeichne man einen Anstieg der Kinder von 0 bis unter 7 Jahren von 155 auf 6.083. Im Vergleich zum Vorjahr bzw. zum letzten Bericht zur Kindertagesstättenbedarfsplanung, sei als wesentliche Angebotsveränderung die Erweiterung bzw. Neueröffnung des Bergkindergartens in Pfeddersheim zu nennen. Plus 30 neue Kitaplätze. Das bedeutee 16 zusätzliche Plätze für über 3-jährige und 14 zusätzliche für unter 3-jährige.
Aktuell bestehe damit ein Angebot von 567 Plätzen für unter 3-jährige (Krippe (120) und Kindergarten (447) sowie von 2.688 Plätzen für 3-6-jährige in Kindergärten. Darüber hinaus bestünden 127 Hortplätze sowie 104 Plätze in Spiel und Lernstuben. Aktuell wird für die 3-6jährigen eine Versorgungsquote von 92 % erreicht, für die unter 3-jährigen 21 Prozent. Zur Zielerreichung nach den Bedarfsquoten (90/20/3) fehlten zum Stichtag 230 Plätze für 3-6-jährige und 423 Plätze für unter 3-jährige. Ausstehende Maßnahmen seien hier nicht berücksichtigt, fasste Tobias Schasse zusammen. Darunter die Kita am BIZ mit 4 Gruppen rund 100 Plätze, St. Martin in Wiesoppenheim sei ein weiterhin Thema (lesen Sie hierzu auch den Bericht) sowie die Planungen für die Kita Arche Noah die aufgenommen seien.
Betrachte man ohne Berücksichtigung der bereits vorhandenen Plätze die reinen Bedarfszahlen basierend auf den momentanen Bedarfsquoten, ergäbe sich ein Bedarf an Plätzen der 3-6jährigen von 2.918 und für die unter 3-jährigen von 990. Aufgeschlüsselt nach den neuen Alterskohorten bedeutet dies einen Platzbedarf für 3-6-jährige von 2.918, für 2-jährige von 795 (Ü2 = 3.713) und für unter 2-jährige (U2) von 195. Insgesamt werden nach Planung weitere 584 Plätze geschaffen, konstatierte der Jugendhilfe- und Sozialplaner.
Planungen im Dreiklang
Die Planung gliedere sich hierbei in einen Dreiklang von Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Wünsche der Kinder und Eltern und der Maßnahmenplanung. Änderungen würden sich in den nachfolgenden Bereichen ergeben: Festlegungen von Betreuungszeiten für Plätze im Rahmen der Bedarfsplanung, wozu bedarfsgerechte Dauer und bedarfsgerechte Lage am Tag gehört; die Festlegungen zu Sozialräumen; ein klarer geregeltes Verfahren zur Bedarfsplanung; weiterhin kann der öffentliche Träger der Jugendhilfe bestimmen, dass Eltern den Förderbedarf innerhalb einer Frist anmelden; darüber hinaus ist eine weitere wesentliche Herausforderung die Neudefinition der Altersstrukturen. Bisher war die Planung und die Angebotsstruktur auf 2-jährige, unter 3-jährige und ältere Kinder ausgerichtet. Wesentliche Altersgruppen waren U3 und Ü3. Das neue Kindertagesstättengesetz führt aber mit den neuen Personalbemessungsgrundlagen auch eine neue Altersstrukturierung ein: unter 2-jährige, über 2-jährige und Schulkinder (U2, Ü2, Ü6).
„Dies wird einerseits deutlich die zukünftige Angebotsstruktur verändern“, verweist Tobias Schasse insbesondere Einrichtungen mit einem U3-Angebot, aber auch die Maßnahmenplanungen mit U3-Plätzen müssen diese Plätze in U2 und Ü2 Plätze überführen. Andererseits bedeute dies aber auch für die Bedarfsplanung eine Überarbeitung der Bestandsdatenauswertung und Darstellung in Tabellen und Graphiken. „Mit der Konsequenz, dass es zukünftig voraussichtlich wesentlich schwieriger wird das Platzangebot für 2-jährige in Worms transparent darzustellen“, Schasse analysierte.
Weiterhin seien zukünftig die Plätze mit und ohne Mittagessensversorgung, ggfs. Art der Mittagessensversorgung, differenzierter als bisher darzustellen. Denn hinsichtlich des Rechtsanspruchs für Kinder sei dies die wesentliche Änderung des Gesetzes. Konkretisiert ist der Rechtsanspruch auf eine durchgängige siebenstündige Betreuungszeit. Die Aufgabe „Festlegung zu Betreuungszeiten“ die stelle die Planung ebenfalls vor erweiterte Herausforderungen. Da es in diesem Falle nicht nur um eine differenziertere Feststellung des Bestandes gehe, sondern um eine konkretisierte Anforderung an das Jugendamt. Insbesondere Daten aus dem KitaNavi und der neuen Landessoftware KIDZ seien zukünftig in die Bedarfsplanung einzubeziehen.
Intensiver gemeinsamer Planungsprozess
Zur Vorbereitung wurde eine Abfrage zur Bedarfseinschätzung und Planungssituation durchgeführt. Weiterhin fanden mehrere Trägerkonferenz und individuelle Gespräche mit den Trägern statt. Begehungen der Einrichtungen dienten dem Zweck, konkret für jede einzelne Einrichtung die Planungen bzgl. der Umsetzung des neuen Kitagesetzes abzustimmen. Es fand also ein sehr intensiver gemeinsamer Planungsprozess statt, befand Schasse.
Zentrale Herausforderungen aus Sicht der Bedarfsplanung war, bedingt durch die Bedarfssituation möglichst keine Plätze durch die Anforderungen des neuen Kitagesetzes zu verlieren und gleichzeitig den neuen Rechtsanspruch – vor allembegrenzt durch die räumlichen Bedingungen der Einrichtungen – umzusetzen. Insbesondere gelte es die U3-Plätze in Krippen und kleinen Altersmischungen bedarfsgerecht in die neuen Alterskohorten U2 und Ü2 zu überführen. Eine spannende Frage aus fachlicher Sicht sei es, die Zweijährigen nicht aus dem Blick zu verlieren, weil diese künftig in eine andere Kategorie übernommen würden und ab 1. Juli eine Unterteilung in U2 und Ü2 vorzunehmen sei, betonte Tobias Schasse.
Neue Parameter in der Gestaltung der Wormser Kitalandschaft
Ergänzend zum den anstehenden Kita-Maßnahmen verwies Sozialdezernent Waldemar Herder noch auf das Salamandergelände, wo eine 4-gruppige Kita geplant sei. „Da befinden wir uns auf der Zielgeraden“, so Herder. Er verwies erneut auf die drei neue Säulen der Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung und Berücksichtig der Wünsche von Kindern und Eltern als neue Parameter in der Gestaltung der Wormser Kitalandschaft. „Wir haben dennoch einen Ist-Stand, der besorgniserregend ist“, unterstrich Carlo Riva, SPD. Man sei schon lange von neuen Zahlen überrascht, ergänzte Riva. Immerhin spreche die Zahl vieler Kinder für Worms als lebenswerten Standort, aber der Ausblick auf eine Vielzahl klagender Eltern und bauliche Maßnahmen, die nicht voran kämen, seien bedenklich.
Nur mit Plan und Strategie
Nach Einschätzungen von Tobias Schasse liege Worms im Landesvergleich zwar nicht mehr „ziemlich hinten“, aber auch nicht an der Spitze. „Der Willen sie durch die Fraktionen hindurch spürbar“, merkte Walde war Herder an. Mit der Kita Fischmarkt beschäftige man sich gefühlt seit 8 Jahren. In nächsten Wochen soll dort die Baugrube ausgehoben werden. „Wir sind zu langsam, das wissen wir alle“, hofft Herder schnelle Lösungen zu finden, „aber, wir müssen mit den vorhandenen Ressourcen arbeiten“. Das Thema zu „beweinen“, habe keinen Zweck. Nur mit Plan und Strategie komme man voran. Daher werde sich der Bereich 8 zusammen mit der Wohnungsbau am sogenannten Mannheimer Modell orientieren und nach den Sommerferien eine neue Strategie vorstellen. Denn, wie Herder mahnte: „Wir dürfen keine Zeit verlieren.“
Marion Hartmann, CDU, wertete die Notwendigkeit, Neubauten und Umbauten zu realisieren als Mammutaufgabe. Man dürfe gespannt sein, welche Kita-Maßnahme zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werde. Die CDU-Fraktion jedenfalls stelle sich der Herausforderung. David Hilzendegen, Bündnis 90/Die Grünen, mochte dem vermeintlichen Missmanagement in der Vorzeit keine Krokodilstränen mehr nachweinen, sondern richtete den Blick nach vorne. Auf Nachfrage von Astrid Perl-Haag, FWG/Bürgerforum, konnte positiv vermerkt werden, dass bislang noch keine Klagen von Eltern an die Stadt anhängig seien. Bedingt durch den Konsens mit der Verwaltung, dass bislang noch immer eine einvernehmliche Lösung zwecks Betreuung der Kinder gefunden werden konnte. Das ergänzende Angebot von Tagesmüttern sei auch in Corona-Zeiten nicht eingebrochen, wie Christine Ripier-Kramer, Bereichsleiterin Soziales, Jugend und Wohnen der Stadt Worms, bestätigen konnte.