Sie sind hier:
Startseite
» Nachrichten » Witterungsbedingter Verkehrsunfall unter Betäubungsmitteleinfluss
Mi., 17. Januar 2024, 20:11 Uhr
Aus dem Polizeibericht: Am Mittwochnachmittag kam es zwischen Herrnsheim und Osthofen zu Unfall bei Glätte / Fahrzeuge stark beschädigt – Fahrerinnen verletzt
Witterungsbedingter Verkehrsunfall unter Betäubungsmitteleinfluss
Worms (ots) – Am Mittwoch befuhr eine 31-Jährige mit ihrem PKW die L439 von Worms-Herrnsheim in Richtung Osthofen. Aufgrund der schlechten, zuvor gemeldeten Witterungsverhältnisse und der vereisten Fahrbahn kam die 31-Jährige von der Fahrbahn ab, geriet beim Gegensteuern in den Gegenverkehr und kollidierte dort mit einer ihr entgegenkommenden 50-jährigen PKW-Fahrerin. Vor Ort wurden zudem Anhaltspunkte für einen vorherigen Betäubungsmittelkonsum bei der 31-Jährigen festgestellt.
Bei dem Verkehrsunfall wurden beide Fahrzeuge stark beschädigt und die Insassen verletzt in nahegelegene Krankenhäuser verbracht. Weiterhin wurde der Unfallverursacherin eine Blutprobe entnommen.
Berauschende Mittel als eine der Hauptunfallursachen
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen die unter Drogeneinfluss stehende Unfallverursacherin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und ihr droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Zudem muss die Fahrerin im Nachgang zum Strafverfahren die so genannte medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.
Die Polizei rät angesichts der Witterungsverhältnisse
Auch in den kommenden Tagen muss witterungsbedingt weiterhin mit schlechter Sicht und rutschigen, nass- und eisglatten Straßen gerechnet werden. Um trotzdem sicher ans Ziel zu kommen, rät die Polizei Worms:
- Die Geschwindigkeit ist stets den herrschenden Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen anzupassen.
- Ein ausreichender Zeitpuffer für die Fahrtwege ist einzuplanen, um nicht in Zeitdruck zu geraten. Mann sollte bedenken, dass man im Falle eines Unfalles gar nicht oder erst stark verspätet am jeweiligen Ziel eintrifft.
- Auf einen einwandfreien technischen Zustand des Fahrzeugs ist zu achten, insbesondere die Beleuchtung, dem Frostschutz in der Scheibenwaschanlage und Winterreifen mit ausreichendem Profil. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm Mindestprofiltiefe, wobei Automobilclubs hier mindestens 4 mm empfehlen
- Straßen und Gehwegen an der eigenen Anschrift sind zu räumen bei Bedarf zu streuen, um Glatteis zu verhindern.
- Vor Fahrtantritt muss das Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreit werden.
- Gerade bei schlechten Witterungsverhältnissen sollte man sich nicht zu riskanten Fahrmanövern und überhöhter Geschwindigkeit hinreisen lassen und man sollte Spurwechsel bei Fahrrillen vermeiden.
- Jederzeit ist mit auftretender Glätte zu rechnen.