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  • Mo., 18. Januar 2016, 17:54 Uhr
    Der ebwo gibt Tipps zu Lagerung und Entsorgung / Überlagerte nicht mehr gebrauchsfähige Farben erkennt man schnell am üblen, fauligen Geruch

    Wohin mit Farb- und Lackresten?

    Die Wände sind frisch gestrichen, die Fassade erstrahlt in neuem Glanz, Fenster- und Türrahmen haben einen neuen Schutzanstrich bekommen. Nach getaner Arbeit stellt sich dann die Frage: Wohin mit Farb- und Lackresten, leeren Dosen und Eimern, Pinselreiniger, Pinseln und Rollen? Lassen sich Reste wiederverwenden und wie lagere ich diese am besten? Diese Fragen beantwortet der Entsorgungsbetrieb in seinem aktuellen Abfalltipp.

    Alle Produkte, die lösemittelfrei oder wasserbasiert den „Blauen Engel“ tragen, können unbedenklich über die Restmülltonne entsorgt werden, wenn sie komplett eingetrocknet sind. Dies gilt auch für getrocknete Pinsel und Rollen. Dazu einfach Dispersionsfarben und -lacke einige Zeit offenstehend lagern. So verflüchtigt sich das Lösemittel, das heute in der Hauptsache aus Wasser besteht. Restentleerte Spray- und Lackdosen sowie Farbeimer dürfen über den gelben Wertstoffsack entsorgt werden. Generell können alle flüssigen und eingetrockneten Farb- und Lackreste aber auch kostenlos beim Abfallwirtschaftshof in der Bobenheimer Straße abgegeben werden.

    Annahme erfolgt in handelsüblichen Mengen
    Lösemittel, Laugen, Beizen, Holzschutzmittel, Verdünner und Pinselreiniger sind ausnahmslos Sonderabfall und müssen zur mobilen und kostenlosen Schadstoffsammlung gebracht werden. Die Annahme erfolgt in haushaltsüblichen Mengen (max. 60 Kilogramm bzw. 60 Liter pro Anlieferung). Die Termine können dem Abfallkalender entnommen oder auf der Internetseite www.ebwo.de abgerufen werden. Flüssige Reste von Farben, Lacken, Verdünner, Pinselreiniger oder Lösemittel dürfen auf keinen Fall wegen ihrer gefährlichen Substanzen in Kinderhände geraten und auch nicht ins Abwasser. Die Entsorgung über die Toilette oder den Gully ist deshalb absolut tabu. Farbreste dürfen daher auch niemals als Sperrmüll zur Abholung an der Straße bereitgestellt werden oder über die Restabfalltonne oder den gelben Wertstoffsack entsorgt werden. Bei der Lagerung gibt es Folgendes zu beachten: Den Rand des Eimers oder der Dose reinigen und das Gefäß möglichst über Kopf, dunkel, frostfrei und nicht zu warm lagern.

    Ungeöffnete Gebinde haben in der Regel eine Haltbarkeit von 24 Monaten. Angebrochene Gebinde sind bei günstigen Lagerungsverhältnissen mindestens ein halbes Jahr haltbar. Überlagerte und damit nicht mehr gebrauchsfähige Farben erkennt man schnell am üblen, fauligen Geruch. In diesem Fall sollte das Material entsorgt werden.

    Nur benötigte Mengen kaufen
    Angaben zum Farbverbrauch finden sich auf dem Etikett. Achten sollte man auf das Umweltzeichen des „Blauen Engels“ und darauf, nur die benötigte Menge zu kaufen. Auf einer gut vorbereiteten, sauberen Wand genügt bei Qualitätsfarbe bereits ein Anstrich. Ungeöffnete Eimer können zurückgebracht werden, daher sollte der  Kassenbon immer aufgehoben werden. Fragen zum Thema beantwortet die Abfallberatung des ebwo gerne unter den Rufnummern 06241/9100-70 bzw. -72.

     

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