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  • Fr., 06. Dezember 2013, 18:25 Uhr
    Gewerkschaft Ver.di stellt Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht gegen 3. Verkaufsoffenen Sonntag in Worms

    Wut, Frust und Unverständnis beim Einzelhandel

    Der Manger der Kaiser Passage ist über das Verhalten der Gewerkschaft Ver.di verärgert. Foto: Gernot Kirch


    Von Gernot Kirch Es war ein zäher Prozess, bis sich die Stadt Worms im Oktober zum 3. Verkaufsoffenen Sonntag am 29. Dezember durchgerungen hatte. Ausschlaggebend für die Zustimmung der Stadtverwaltung war die Abstimmung im Stadtrat, bei der sich eine deutliche Mehrheit der Ratsmitglieder für ein Öffnung der Geschäfte aussprach. Zentrale Aspekte für den Einkaufssonntag war die Chance für Worms, sich als Einkaufsstadt in der Region zu positionieren und neue Kunden zu gewinnen. Nach der positiven Entscheidung  lief der Werbemotor bei den Geschäften an und die Vorbereitung wurden getroffen. Als weitere Maßnahme wurde der Weihnachtsmarkt bis zum 29. Dezember verlängert.

    Doch dies alles ist nun in Frage gestellt, denn am 3. Dezember  hat die Dienstleistungsgewerkschaft verdi einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz gestellt, um die von der Stadt Worms erlassene Rechtsverordnung zur Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags (VOS) am 29. Dezember 2013 außer Kraft setzen zu lassen. Im Kern heißt dies, der 3. VOS soll verboten werden.

    Verdi begründet dies damit, dass bereits der Paragraf 10 des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetzes gegen die rheinland-pfälzische Verfassung verstoße. Beide würden den Sonntag hinsichtlich der Arbeitsregelung unter einen besonderen Schutz stellen.

    Zur Erklärung an dieser Stelle so viel, das Ladenöffnungsgesetz von Rheinland-Pfalz erlaubt jeder Kommune insgesamt vier verkaufsoffene Sonntage durchzuführen. Womit Worms mit dem 3. VOS noch unterhalb dieser gesetzlichen Reglung liegen würde. Das Gesetz untersagt übrigens ausdrücklich das Öffnen an speziellen Sonntagen wie Ostern oder in der Adventszeit.

    OVG entscheidet zeitnah
    Die Stadt Worms bereitet gerade ein Stellungnahme vor, die dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz Anfang nächste Woche vorliegen soll. Das Gericht wird dann laut Aussage des Pressesprechers des OVG, Thomas Stahnecker, in den nächsten zwei Wochen entscheiden. Es wird dabei keine öffentliche, mündliche Verhandlung geben, sondern das dreiköpfge Gremium aus drei hauptamtlichen Richtern wird aufgrund der Stellungnahme der Stadt Worms und des Eilantrages von Ver.di entscheiden.

    Enttäuschung über Ver.di
    Das Bekanntwerden des Ver.di-Eilantrages bei Gericht löste beim Wormser  Stadtmarketing und dem Einzelhandel große Wut, Bestürzung und Unverständnis aus. Besonders verärgert sind viele über den schlechten Stil von Ver.di, monatelang zusammenzusitzen und zu reden, ohne den Gang vor Gericht anzukündigen und jetzt, kurz vor dem 3.VOS, das OVG einzuschalten.

    Der Geschäftsführer des Stadtmarketings, Kai Hornuf, sagte gegenüber dem NK: „Ich war sehr erstaunt und bin von Ver.di tief enttäuscht.“ Weiter führte er aus, dass die Vorbereitungen nahezu abgeschlossen und die Werbegelder bereits ausgegeben sind. Sollte der 3. VOS nicht kommen, werde der Imageschaden für Worms allerdings noch weit größer als der finanzielle Verlust sein.

    Schlag ins Gesicht
    Der Manager der Kaiser Passage, Jens Buschbacher, äußerte sich sehr verärgert über die Gewerkschaft. Die Entscheidung zugunsten des 3. VOS sei doch auch aufgrund des Votums des Stadtrates zustande gekommen, wo sich eine Mehrheit für die Durchführung ausgesprochen hätte. Auch sei der 29. Dezember ja als Probesonntag gedacht gewesen, in dessen Anschluss man sich zusammensetzen wollte, wie es gelaufen sei. Und dies ebenfalls im Dialog mit den Gewerkschaften. Hätte dann Ver.di den Gang fürs nächste Jahr vor Gericht angekündigt, so hätte man sich darauf einstellen und die Entscheidung abwarten können. Aber jetzt, nachdem die Werbetrommel bereits gerührt wurde und Gelder ausgeben sind, wäre es ein Unding, wenn der 29. Dezember nicht zustand käme. So wollten etwa alle Geschäfte im WEP aufmachen und selbst Lebensmittelhändler hätten ihre Bereitschaft signalisiert, mit zu machen. Für den Einzelhandelsstandort sei dies ein Schlag ins Gesicht. Zumal viele Geschäfte auf die Einnahmen, gerade an solch einem umsatzstarken Tag, angewiesen seien.

    Unverständnis bei Kissel und Kosubek
    Bei Oberbürgermeister Michael Kissel und Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek stieß die Vorgehensweise der Gewerkschaft ebenso auf völliges Unverständnis: „Wir haben in den vergangenen Monaten mit allen maßgeblich beteiligten Akteuren gesprochen und die Entscheidung für einen 3. Verkaufsoffenen Sonntag erst nach einem langen Abwägungsprozess getroffen. Neben dem Einzelhandel, den Kirchen, dem Stadtmarketing und den politischen Gremien wurde auch ver.di in diesen Abwägungsprozess mit einbezogen und gehört.“

    Stehen alle Sonntage  auf der Kippe?
    Zum Abschluss stellen sich zwei Fragen: Warum klagt ver.di nur gegen den VOS in Worms nicht aber gegen die zeitgleich stattfindenden verkaufsoffenen Sonntage in Frankenthal und Grünstadt? Es ist anzunehmen, dass die Entscheidung Modellcharakter für Rheinland-Pfalz haben wird. Die zweite Frage ist, stehen nun auch die anderen beide verkaufsoffenen Sonntage in Worms, also der Mantelsonntag und „Worms blüht auf“, auf der Kippe? Denn diese Intension scheinen die Verantwortlichen bei ver.di zu haben.

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