Do., 27.08.2026
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  • Zahnkorrekturen per Aligner: Wissenswertes rund um die transparente Zahnschiene

    Bild von StockSnap auf Pixabay

    Ein gesundes und gepflegtes Lächeln kommt gut an. Und das ist keine reine Theorie, sondern wurde in einer Studie von Forscherinnen und Forschern der University of Leeds und der Central Lancashire University zu Beginn der 2010-er Jahre bewiesen. Sie untersuchten, wie verschiedene Aspekte des Lächelns, wie die Zahnstellung, die Zahnfarbe, die Lippenform und die Mundöffnung, die Wahrnehmung von Intelligenz, Ehrlichkeit, Freundlichkeit und Erfolg beeinflussen. Dazu präsentierten sie 150 Probandinnen und Probanden Fotos von 60 Personen mit verschiedenen Lächeln und baten sie, diese auf einer Skala von 1 (sehr niedrig) bis 7 (sehr hoch) zu bewerten. Die Ergebnisse zeigten, dass Menschen mit einem gesunden und gepflegten Lächeln als intelligenter, ehrlicher, freundlicher und erfolgreicher angesehen wurden als Menschen mit einem ungepflegten oder ungesunden Lächeln. Ein triftiger Grund also, gegebenenfalls auch als Erwachsener noch über eine Zahnkorrektur nachzudenken.



    Wer profitiert von einer Aligner-Therapie?


    Ein Aligner kann dann angewendet werden, wenn im Gebiss keine Milchzähne mehr vorhanden sind. Dementsprechend steht diese Behandlungsmethode einem Großteil der Kinder nicht zur Verfügung. Jugendliche und Erwachsene, deren bleibende Zähne jedoch schon sehr weitgehend ihre endgültigen Positionen eingenommen haben, können sich in vielen Fällen mithilfe einer Zahnschiene die Zähne gerade machen lassen.


    Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass im Vorfeld eine genaue Voruntersuchung bei einem Dentisten stattfindet. In dieser wird abgeklärt, ob die individuell vorliegende Zahnfehlstellung per Zahnschienen-Korrektur behandelbar ist. Als Bewertungsgrundlage dafür dient die Kategorisierung in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Diese reichen von 1 (leichtere Fehlstellungen) bis 5 (extreme Fehlstellungen, die zwingend einer zeitnahen zahnmedizinischen Behandlung bedürfen). Mithilfe von Alignern können mehrheitlich Korrekturen vorgenommen werden, die den KIG 1 und 2, teilweise auch 3 entsprechen. Ein deutlicher Platzmangel, retinierte Zähne oder klar erkennbare Kieferfehlstellungen gehören dementsprechend nicht dazu und müssen meist mit klassischen Draht-Zahnspangen behandelt werden.



    Was ist in puncto Anwendung und Zahnpflege bei der Aligner-Therapie zu beachten?


    Wenngleich der Aligner wie lose und feste Zahnspangen mit Druck arbeitet, kommt er ohne Draht aus. In Kombination damit, dass er sich herausnehmen lässt, fällt die Zahnpflege speziell im Vergleich zu mithilfe von Brackets auf den Zähnen fest montierten festen Zahnspangen deutlich einfacher aus. Dennoch sollten sowohl die Zähne als auch die einzelnen Zahnschienen immer gründlich gereinigt und regelmäßig kontrolliert werden.


    Eine entsprechende Kontrolle – idealerweise vor Ort in einer Zahnarztpraxis – ist auch insofern ratsam, als die reine Foto-Dokumentation des Behandlungsfortschrittes oft nicht so aussagekräftig wie der reale Expertenblick ist. Was bei durchschnittlich zehn bis 50 Zahnschienen im Zuge der Behandlung durchaus einen Unterschied machen kann.


    Apropos durchschnittlich: Um zügige Erfolge bei der Zahnkorrektur zu erzielen, sollte der Aligner pro Tag 20 oder mehr Stunden eingesetzt werden. Dabei wird das Tragen unter anderem dadurch erleichtert, dass das Sprechen, Schlucken oder anderweitige Bewegen des Mundes nicht durch ihn eingeschränkt wird. Und selbst beim spontanen Lächeln in der Fotobox dürfte er aufgrund seiner transparenten Gestaltung kaum auffallen. Beim Essen und beim Sport sollte er jedoch herausgenommen werden; beim Sport primär dadurch bedingt, dass es sich nicht um einen speziell für sportliche Betätigung konzipierten Zahnschutz handelt.



    Wer bezahlt die Zahnschienen-Therapie?


    Wie bereits im ersten Abschnitt angesprochen, dient der Aligner meist zur Korrektur von Zahnfehlstellungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen als kosmetisch-ästhetisch und tendenziell nicht medizinisch notwendig eingestuft werden. Dementsprechend fallen sie als Kostenträger mehrheitlich aus. Einige schließen die Kostenübernahme für Aligner-Behandlungen sogar explizit aus – insbesondere, wenn es um die Behandlung von Erwachsenen geht.


    Privatversicherungen oder entsprechende Zahnzusatzversicherungen übernehmen (Teil-) Kosten ebenfalls mehrheitlich dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vor Beginn der Behandlung nachgewiesen werden konnte. Daher lohnt es sich, verschiedene Tarife vor Vertragsabschluss gezielt daraufhin zu prüfen, ob auch kosmetische Behandlungen (teil-) finanziert werden.

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