Zum Jahresbeginn hat sich das Verfahren zur Einreichung von Bauanträgen und Bauvoranfragen nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) geändert. Seit dem 1. Januar sind Bauanträge sowie Anträge auf Bauvorbescheid (Bauvoranfragen) im Landkreis Alzey-Worms generell bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Untere Bauaufsichtsbehörde, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, einzureichen.
Die Änderung der Landesbauordnung soll die Abwicklung zentralisieren und vereinfachen. Wichtig: Anträge im Freistellungsverfahren nach § 67 der Landesbauordnung werden weiterhin bei den Verbandsgemeindeverwaltungen bzw. der Stadt Alzey eingereicht.
Die Kreisverwaltung bittet Bauherrinnen und Bauherren, diese neue Zuständigkeitsregelung bei der Planung und Einreichung ihrer Bauvorhaben zu berücksichtigen. Für Fragen oder weiterführende Informationen stehen die Mitarbeiter des Kreisbauamtes Alzey-Worms zur Verfügung.
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