Mi., 16. November 2022, 15:06 Uhr
POL-DA: Südhessen (ots) - Schnell noch das passende Geschenk besorgen oder einen eigenen Wunsch im Internet erfüllen. Das Netz bietet eine Vielzahl von Plattformen an,
welche gemeinsam ein beinahe unbegrenztes Sortiment darstellen. Rabatte sowie Aktionen locken Käufer an und bieten oft die Gelegenheit, gesuchte Dinge zu einem günstigen Preis zu erwerben. Besonders zur anstehenden Weihnachtszeit zieht es viele Menschen auf die Seiten von Onlinehändlern, in der Hoffnung, dort auf günstige Geschenke für ihre Liebsten zu stoßen. Doch Vorsicht! Zwischen all den Möglichkeiten und Angeboten lauern Gefahren.
Die südhessischen Betrugskommissariate warnen daher, auch im Hinblick auf den
anstehenden „Black Friday", vor zunehmenden Betrügereien und Abzocken im Internet. Kriminelle betreiben betrügerische Seiten, um Kaufinteressenten hinters Licht zu führen und sich an ihnen zu bereichern. Sie erstellen unter anderem Internetseiten, die bereits existierenden Seiten ähneln und in vielen Fällen auf den ersten Blick einen seriösen Eindruck vermitteln. Der Preis auf diesen Seiten ist häufig deutlich niedriger als auf anderen Seiten. Was oft erst zur Euphorie führt, stellt sich wenig später häufig als Reinfall dar. Die Betreiber dieser Fake-Shops liefern meistens mangelhafte oder gefälschte Ware. Als wäre das nicht schlimm genug, erhalten die Kunden oft überhaupt nichts für ihr Geld.
So musste auch ein Mann aus Dieburg diese bittere Erfahrung machen. Nachdem seine Küchenmaschine im vergangenen Jahr defekt gegangen war, machte er sich auf die Suche nach einem Ersatz, um pünktlich zur Weihnachtszeit mit dem Plätzchen backen starten zu können. Welche Maschine es werden sollte, wusste er bereits. Eine Rabattaktion eines örtlichen Elektrofachhandels verpasste er knapp, daher begab er sich mit seinem Anliegen in das Internet. Er stieß bei seiner Suche auf den Onlineshop eines Elektrofachhändlers. Die augenscheinlich seriöse Internetseite bot die gesuchte Küchenmaschine, sogar mit besserer Ausstattung als ursprünglich gesucht, für unschlagbare 380 Euro an. Den Namen der Seite hatte er zuvor nie gehört, aber da die Seite einen professionellen Eindruck auf ihn machte, traute er dem Angebot. Er überwies das Geld auf eine Kontoverbindung, die ihm in der Rechnung per E-Mail mitteilte. Danach hörte er nichts mehr von seiner Bestellung und dem Onlineshop.
Auch die bestellte Küchenmaschine kam nie bei ihm an. Nachdem er realisierte, dass er betrogen wurde, erstattete er Anzeige bei dem Betrugskommissariat in Darmstadt. Außerdem kaufte er sich die ursprünglich ausgesuchte Küchenmaschine, mit weniger Ausstattung, für 330 Euro bei einem örtlichen Elektrofachhandel. Wegen des betrügerischen Onlineshops zahlte er insgesamt über 700 Euro für das Küchengerät. Aus dem vermeintlichen Schnäppchen wurde somit ein teurer Einkauf. Der auf dem Fake-Shop benutzte Firmenname gehörte tatsächlich zu einer existierenden Firma. Diese warnte bereits auf ihren Social-Media-Profilen davor, dass Betrüger deren Firmennamen nutzen, um Kunden hinter das Licht zu führen. Die Ermittlungen in dem Fall dauern noch an.
Tipps der Polizei
Allein in Südhessen werden Monat für Monat mehrere hundert ähnlich gelagerte
Fälle angezeigt. Aktuell tauchen, aufgrund der hohen Nachfrage und vergleichsweise geringen Angebots, vermehrt betrügerische Internetangebote für günstiges Brennholz auf. Damit man nicht auch auf solche Fake-Shops reinfällt, gibt die Polizei
nachfolgend Tipps:
- Zuerst stellt sich die Frage, wie man solche Seiten beim Online-Shopping frühzeitig erkennen kann. Auffällig tiefe Preise und große Preisunterschiede zu den herkömmlichen Angeboten sollten stets Misstrauen wecken. Man sollte die Preise auf bekannten und bewährten Internetseiten sowie dem örtlichen Handel vergleichen und sich in keinem Fall zu Spontankäufen hinreißen lassen.
- Man sollte den Namen den Onlineshops auf Suchmaschinen nach bisherigen Bewertungen von anderen Kunden überprüfen. Dadurch erhält man oft einen hilfreichen Eindruck, wie zufrieden andere Kunden mit dem Shop waren.
- Auch bei der Verbraucherzentrale findet man Informationen über bereits bekannte
unseriöse Onlinehändler. Viele Onlineshops versuchen, ihrer Seriosität mit
Gütesiegeln Ausdruck zu verleihen. Diese Gütesiegel können häufig als
Qualitätsmerkmal anerkannt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass auch Betrüger
ihre Fake-Shops mit falschen Gütesiegeln versehen, um damit Vertrauen zu
erwecken.
- Man sollte die Einkäufe, wenn möglich, auf Rechnung zahlen. Dadurch hat man die Möglichkeit, die bestellte Ware auf eventuelle Mängel zu überprüfen, bevor man
diese bezahlt. Auch beim Lastschriftverfahren können vorgenommene Abbuchungen
noch nach einigen Tagen rückgängig gemacht werden. Getätigte Überweisungen können hingegen allenfalls kurzfristig rückgängig gemacht werden. Bei dem Onlinekauf sollte man auch auf Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard verzichten.
- Man sollte bei keinen Onlineshops bestellen, bei denen man sich unsicher fühlt oder
Zweifel hat. Man sollte auf örtliche Händler oder bekannte und bewährte
Internetseiten zurückgreifen, um unschöne Überraschungen zu vermeiden.
Betrügern zum Opfer gefallen
Was sollte man machen, wenn man Betrügern beim Online-Shopping zum Opfer gefallen ist?
- Wer eine Überweisung getätigt hat, sollte sich bei siener Bank meldenund sich über die Möglichkeiten, die Überweisung rückgängig zu machen, informieren. Dies ist in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich.
- Alle Daten , die man in Zusammenhang mit dem Betrug hat, sollten gespeichert werden. Dabei kann es sich beispielsweise um Bestellbestätigungen, E-Mails, einen Kaufvertrag oder Zahlungsnachweise handeln. Diese Informationen sollten zur Polizei gebracht werden und eine Strafanzeige aufgegeben werden. Zudem berät und unterstützt die Polizei selbstverständlich bei dem weiteren Vorgehen, wenn man den Verdacht hat, Opfer eines Betruges geworden zu sein.