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  • Mi., 23. Mai 2018, 14:59 Uhr
    EU-Programm für Rebflächen: Kreisverwaltung Alzey-Worms weist auf das Ende der Antragsfrist am 2. Juli 2018 hin

    Zuschüsse jetzt beantragen

    Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 können bei der Kreisverwaltung noch bis 2. Juli 2018 gestellt werden. Flächen in der Flurbereinigung sind bis zum 15. Juni 2018 über das Weinformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer zu beantragen.

    Die Antragsfrist gilt für den Teil eins des Antragsverfahrens. Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2018 oder im Frühjahr 2019 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrechten aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist.

    Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil zwei. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil eins aufgeführt wurden. Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen [wip.lwk-rlp.de]. Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann er über eine Neuregistrierung erfolgen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.

    Anträge digital verfügbar
    Die Antragsformulare und das Merkblatt werden nicht mehr in Papierform bei den Kreisverwaltungen vorgehalten. Diese sind nur noch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.

    Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September/Oktober durch die zuständige Kreisverwaltung.

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