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  • Fr., 27. Dezember 2019, 10:50 Uhr
    EU-PROGRAMM FÜR REBFLÄCHEN: Kreisverwaltung weist auf Fristen hin / Richtlinie und Formulare zum Downloaden

    Zuschüsse jetzt beantragen

    Wie die Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 ab Donnerstag, dem 2. Januar, gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2020. Für Flächen im Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2020. Die oben genannte Antragsfrist gilt für Teil zwei des Antragverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2020 neu angepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil eins des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren, werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert. Antragberechtigt sind alle Bewirtschafter von Rebflächen in Rheinland-Pfalz, deren Weinberge in der Weinbaukartei erfasst sind. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen zehn Ar pro Bewirtschaftungseinheit, bei einer Mindestzeilenbreite von zwei Metern. In ausgewiesenen Steillagen ist eine Mindestantragsfläche von fünf Ar bei1,80 Meter Mindestzeilenbreite vorgeschrieben.

    Richtlinie und Antragsformulare zum Download bereit

    Die Maßnahmen 52 und 62 bieten den Winzern die Möglichkeit, eine vorhandene Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden, bzw. gebrauchtes Material einzusetzen. Damit kann der inzwischen hohen Lebensdauer der Unterstützungsmaterialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden. Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch eingestellt werden. Die Antragsstellung wird damit wesentlich erleichtert. Für Antragssteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Referats Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung unter den Telefonnummern (06731) 408-7070, -7071, -7098 und -7072 zur Verfügung. Anfragen per E-Mail an landwirtschaft@alzey-worms.de

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