1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stimmbezirke der Stadt Worms wird in der Zeit von Montag, dem 2. März, bis Freitag, dem 6. März, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Marktplatz 2, 67547 Worms, Zimmer 316–319, 3. Obergeschoss, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jede stimmberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen