Wie die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, müssen bis spätestens 19. Januar 2026 alle Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Ziel ist es, Führerscheine künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher zu gestalten. Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind. Sie müssen ihren Führerschein, egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein, erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Um den Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering