Der Bereich 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung Worms bittet um Beachtung der Feiertagsruhe an den „stillen“ Feiertagen im Monat November und an den Weihnachtsfeiertagen im Dezember. An diesen Tagen sind öffentliche Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, verboten. Das gilt für Allerheiligentag, am Samstag, dem 1. November, von 13 bis 20 Uhr, den Volkstrauertag am Sonntag, dem 16. November, und den