Di., 04. April 2023, 17:00 Uhr
BOBENHEIM-ROXHEIM: Aktivisten fühlen sich über Umweltbericht in ihrer Ablehnung des „Littersheimer Weges“ bestätigt
Bürgerinitiative hofft auf ein Überdenken
Noch bis zum Dienstag, dem 25. April, dauert die Offenlage des Änderungsentwurfs zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar.
Darin behandelt ist auch die Fläche nördlich des Littersheimer Weges. Diese Fläche ist im derzeit noch gültigen Regionalplan Vorranggebiet für die Landwirtschaft und liegt außerdem im Landschaftsschutzgebiet Pfälzer Rheinauen. Auf Wunsch der Mehrheit des Gemeinderates von Bobenheim-Roxheim soll die Fläche nun aber in Vorrangfläche Bauen umgewidmet werden.
Nach Meinung des Raumordnungsverbandes ist laut der Bürgerinitiative Lebenswertes Bobenheim-Roxheim Bauen an dieser Stelle allerdings mit negativen Umweltauswirkungen verbunden. „Infolge der Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft mit voraussichtlich erheblichen Betroffenheiten zu rechnen“, bezieht sich die Initiative auf den Umweltbericht zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplanes. Aus Umweltgesichtspunkten sei der Änderungsbereich für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet.
Die Bürgerinitiative fühlt sich daher wiederholt bestätigt in ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem vorgesehenen Baugebiet. „Auch der Landwirtschaft geht wieder ein großes Stück Acker verloren, das uns mit regionalen Lebensmitteln versorgt“, so Manfred Alban Pfeifer. „Wir hoffen, dass der Gemeinderat nochmal seine Entscheidung zu dem Baugebiet überdenkt“, ergänzt Ines Schörgendorfer, „oder am Besten doch noch die Bürger befragt, wie sie zu dem Bauvorhaben stehen.“ Einer Bürgerbefragung stehen aus ihrer Sicht keine rechtlichen Hindernisse im Weg. Über den Änderungsentwurf des Raumordnungsplanes muss erst noch entschieden werden, womit in etwa einem Jahr zu rechnen sei. Nach Meinung der Bürgerinitiative sollte diese Entscheidung abgewartet werden, bevor ein Bebauungsplan aufgestellt werden könnte.