Das Kreisjugendamt Alzey-Worms führt im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Teilbereich Jugendarbeit eine Bestands- und Bedarfsanalyse durch. Hierzu wurde zusammen mit den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit nach § 78 SGB VIII ein Fragebogen entwickelt. Mitmachen kann jede Einrichtung und jeder kommunale oder freie Träger, der Angebote für junge Menschen zwischen sechs und 27 Jahren aus dem Landkreis Alzey-Worms im Sinne des § 11 SGB VIII anbietet. Dazu zählen Jugendhäuser, Sportverbände/-vereine, Jugendgruppen/-verbände, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger, gemeinnützige Vereine und Initiativen. Neben Fragen zu Angebots-, Nutzer- und Personalsituation werden