Ist für Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen höchste Eile geboten, gelten für sie Sonderrechte im Straßenverkehr. Alle anderen Verkehrsteilnehmenden müssen schnellstmöglich für freie Bahn sorgen. Wenn es dabei kracht, ist rechtliche Beratung gefragt. Heiner Boegler der Pressesprecher vom Kreisclub Rheinhessen des ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert über die Rechte von Einsatzfahrzeugen und die Rechtsfolgen eines Blaulichtunfalls. Blaulicht und Martinshorn: Sonderrechte mit Sorgfaltspflicht
Für Fahrzeuge im Einsatz gelten laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderrechte, doch sind sie weiterhin in der Sorgfaltspflicht: Fahrerinnen und Fahrer der