Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, der Klassenstufe 1 bis 4 einer Grundschule, der Klassenstufe 5 bis 13 einer Realschule plus, eines Gymnasiums, einer Integrierten Gesamtschule, oder eine Klasse des berufliches Gymnasiums, der Fachoberschule, der Berufsfachschule, der Dreijährigen Berufsfachschule, der Berufsoberschule sowie der höheren Berufsfachschule, die keinen „Antrag auf Lehr- und Lernmittelfreiheit“ gestellt haben beziehungsweise aufgrund des Einkommens keinen Anspruch auf eine kostenlose Ausleihe haben, können an der entgeltlichen Schulbuchausleihe, das heißt der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis.