Seitens der Landesregierung wurde am 19. August die 25. Coronabekämpfungsverordnung erlassen, die ab kommenden Montag, dem 23. August, in Kraft tritt und neue Regelungen beinhaltet. Die Testpflicht gilt dann unabhängig von der Inzidenz generell bei privaten Feiern im Innenbereich (wie bisher), für den Besuch von Krankenhäusern, beim Sport im Innenbereich (wie bisher), in Hallenbädern, Saunen und Thermen (wie bisher), bei Präsenzveranstaltungen an Hochschulen sowie für Gäste von Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Jugendherbergen usw. bei der Anreise. Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene wie auch Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Neu ist, dass von der Testpflicht