Die städtische Wahldienststelle weist darauf hin, dass für die Landtagswahl in der Stadt Worms am 13. März noch bis Freitag, dem 11. März, 18 Uhr, im Rathaus der Stadt Worms, 2. Obergeschoss, Zimmer 220, Briefwahlunterlagen beantragt werden können; im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr . In diesen Fällen ist es erforderlich, dass bei der Beantragung eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Sollte keine zusätzliche schriftliche Vollmacht zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen an eine/n Beauftragte/n beigefügt sein, müssen die Briefwahlunterlagen amtlich zugestellt werden. Für solche Fälle ist das Briefwahlbüro