Von Gernot Kirch Der Bürgerverein Domumfeld hatte vor dem Verwaltungsgericht in Mainz geklagt, um den Bürgerentscheid über das "Haus am Dom" durchführen zu können. Das Gericht hat am Donnerstag (19. März) sein Beschluss bekanntgeben. Darin wird die Klage des Bürgervereins abgewiesen, was in der Konsequenz bedeutet, die Entscheidung des Wormser Stadtrates bleibt bestehen, wonach es keinen Bürgerentscheid geben wird. Allerdings ist noch offen, ob der Bürgerverein nun vor die nächst höhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht in Koblenz, ziehen wird. Im Gespräch mit dem NK erläuterte der Frankfurter Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke, der den Bürgerverein betritt, dass er