Nachdem es europaweit aktuell zu mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest gekommen ist, ordnet die Kreisverwaltung Alzey-Worms jetzt die Aufstallpflicht in Teilen des Kreisgebietes zur Vermeidung der Übertragung des Geflügelpestvirus an. Wie das Veterinäramt mitteilt, dürfen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim, und Hamm sowie im Wormser Stadtteil Ibersheim als Risikogebiet Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder gegen Wildvögel gesicherten Voliere gehalten werden. Darüber hinaus sind alle Geflügelhalter im Landkreis Alzey-Worms und der kreisfreien Stadt Worms, die ihrer