Krankenhäuser, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten behandeln, können Versorgungsaufschläge für deren Behandlung beantragen. Die Versorgungsaufschläge wurden durch das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 22. November 2021 eingeführt. Die erste Auszahlung an die berechtigten Krankenhäuser erfolgte Mitte Dezember in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro, die zweite in Höhe von 9,8 Millionen Euro folgte bereits kurz nach dem Jahreswechsel. Mit dem heutigen Tag ist eine dritte Tranche ausgezahlt worden, dieses Mal in Höhe