Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung jüngst Änderungen an der Allgemeinverfügung vorgenommen. Im Rahmen dieser Änderungen wurde eine neue Sperrzone festgelegt. Diese tritt ab sofort in Kraft. Eine wichtige Änderung ist die neue Gebietseinteilung. Das bisher als „Infizierte Zone“ bezeichnete Gebiet wird nun offiziell als „Sperrzone II“ bezeichnet. Diese Sperrzone umfasst im Landkreis Alzey-Worms die folgenden Städte und Gemeinden: Bechtolsheim, Gau-Odernheim, Framersheim, Frettenheim, Dittelsheim-Heßloch, Alsheim, Mettenheim, Monzernheim, Bechtheim, Westhofen, Osthofen, Hamm und in der Stadt Worms alle Ortsteile. Die