VON GERNOT KIRCH Der Widerspruch einer Anwohnerin gegen das „Haus am Dom“ ist bzw. war so etwas wie der letzte Hoffnungsschimmer jener Bürger, die gegen das Projekt sind. Am Dienstag verkündete das Verwaltungsgericht Mainz in dem Eilverfahren seinen Beschluss. Der Widerspruch der Anwohnerin, die 50 Meter von dem potentiellen Gemeindehaus entfernt wohnt, wurde dabei zurückgewiesen. In der Begründung des Gerichtes heißt es, dass die Baugenehmigung keine Nachbarrechte der Antragsteller verletze. Das „Haus am Dom“ mit geplantem Café und Buchladen entspreche, so die Richter, seiner Art nach der durch das Domareal, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Verwaltungsgebäude geprägten