Vielen Vermietern stellen sich die Nackenhaare, wenn sie nur das Wort „Betriebskostenabrechnung“ hören. Wer hier als Vermieter Fehler bei den Grundlagen macht, sei es im Mietvertrag oder bei der Abrechnung, der kann schnell auf den Betriebskosten sitzen bleiben, wenn ein Mieter reklamiert. Und zwar selbst dann, wenn an sich alles richtig gerechnet und die Betragshöhe nicht zu beanstanden ist. Aus diesem Grund hat es gut 100 Interessierte zur jüngsten Info-Veranstaltung von Haus und Grund Worms nach Osthofen gezogen, wo der Verein im Info-Center der Volksbank dieses Thema anpackte: Hans-Joachim Lock, Vorsitzender des Wormser Vereins und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,