Im Rahmen des Aktionsprogrammes der Bundesregierung wurde der einmalige Kinderfreizeitbonus von 100 Euro beschlossen. Diesen erhalten Familien mit geringem Einkommen, um ihren Kindern das Nachholen von Ferien- und Freizeitgestaltungen zu ermöglichen. Die Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms informiert, dass alle Familien, die im Monat August Sozialleistungen wie SGB II, SGB XII oder Wohngeld beziehen, grundsätzlich leistungsberechtigt sind. Diejenigen, die bereits Kindergeldzuschlag durch die Kindergeldkasse erhalten, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Ihnen wird der Kinderfreizeitbonus automatisch im Laufe des Monats August 2021 ausgezahlt. Ebenso die Leistungsempfänger