100 bis 150 Menschen legen in Worms jährlich ihre Fischereiprüfung ab, 400 Fischereischeine verlängert oder stellt die Stadt in ebendiesem Zeitraum aus. Denn Angeln ist nach wie vor eine beliebte Freizeitbeschäftigung, darf jedoch nicht von jedem ausgeübt werden. Nur wer einen Angelschein besitzt, ist berechtigt, diesen Sport zu betreiben. Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeins ist die erfolgreiche Teilnahme an einer entsprechenden Prüfung, die zweimal jährlich absolviert werden kann. Gemäß der Landesfischereiordnung muss die untere Fischereibehörde, die bei der Stadt im Bereich 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung angesiedelt ist, jeweils für die Dauer von