Die Stadtverwaltung Worms klärt über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse für die Wahl des Ortsvorstehers in Worms-Abenheim und in Worms-Hochheim auf. Diese finden am Sonntag, dem 20. März, und die etwaige Stichwahl des Ortsvorstehers am Sonntag, dem 3. April, statt. Das Wählerverzeichnis der Stadt Worms wird in der Zeit von Montag, dem 28. Februar, bis Freitag, dem 4. März, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Worms, Marktplatz 2, 3. Obergeschoss, Zimmer 319, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten