Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, verfügt die Stadt Worms auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vom 17. März weitere Maßnahmen. Geschlossen bleiben müssen ab Mittwoch, dem 18. März, 0 Uhr, und zunächst bis zum 19. April Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen, etc, Theater, Museen und ähnliche Einrichtungen. Auch nicht mehr stattfinden können Messen und Ausstellungen. Betroffen von den Schließungen sind zudem Kinos, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte (z.B. Flohmärkte, Spielzeugbörsen oder Modelleisenbahnbörsen etc.), Spielhallen, Wettannahmestellen