Wegen des Einspruches gegen seinen Strafbefehl muss am 6. Februar im Amtsgericht Worms erneut gegen ein NPD-Mitglied verhandelt werden Am Freitag, dem 6. Februar, um 9.30 Uhr, im Saal 116, findet vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Worms die öffentliche, mündliche Verhandlung gegen ein der NPD angehörendes Mitglied des Wormser Stadtrates statt. Wegen des Tatbestands der Volksverhetzung hatte die Staatsanwaltschaft Mainz einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 15 Euro gegen den mittlerweile 21 Jahre alten Mann beantragt, den der Jugendrichter im Jahr 2014 erlassen hatte. Da der Angeschuldigte gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, muss jetzt eine mündliche