Aus aktuellem Anlass weist die Ordnungsbehörde der Stadt Worms darauf hin, dass das Füttern von Tauben, Enten und Wasservögeln nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Worms (§ 2 Absatz 1 Nummer 8) auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen verboten ist. Wer diese Vögel dennoch füttert, handelt ordnungswidrig, was mit einer Geldbuße in Höhe von 20 Euro geahndet wird. Nicht neu, aber oft missachtet Dieses Fütterungsverbot ist nicht neu, wird aber nicht immer eingehalten. Gerade Speisereste werden gerne an Tauben und Enten verfüttert – für die Tiere oft mit schlimmen Folgen. Bei nicht artgerechte Fütterung drohen Mangelernährung, hohe Anfälligkeit für