Für die Wahlen zum Beirat für Migration und Integration sowie des Seniorenbeirates am Sonntag, dem 10. November, werden die Wahlbenachrichtigungen in Kürze zugestellt. Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung durch Postzusteller nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn der Empfänger zweifelsfrei erkannt werden konnte. Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Postzusteller die Wahlbenachrichtigung nicht zustellen kann. Auch Briefwahl möglich Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag nicht in