Der VfR Wormatia hat am Dienstag – wie bereits vergangene Woche Eintracht Trier – ebenfalls Beschwerde beim Berufungsgericht der Regionalliga Südwest GbR eingereicht gegen den Beschluss von Gesellschafterversammlung und Spielkommission vom 29. April, keine Aufsteiger aus den Oberligen aufzunehmen. Der VfR, vertreten durch den Sportrechtler Siegfried Fröhlich von der Kanzlei Fröhlich & Arnold, beantragt in seiner Beschwerde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung bis spätestens 24. Mai. Nach eingehender rechtlicher Prüfung wird festgestellt, dass es die sportliche Qualifikation als Aufsteiger in die Regionalliga im Sinne der Zulassungsordnung und der Spielordnung nicht