Im Vorfeld der Veröffentlichung der 29. Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gehen sowohl der Fußball-Regionalverband „Südwest“, der Fußballverband Rheinland als auch der Südwestdeutsche Fußballverband davon aus, dass ab Samstag, dem 4. Dezember, nun auch beim Sport im Freien die 2G-Regel Anwendung finden wird. Das bedeutet, dass Personen ab 18 Jahren Fußball auch im Freien nur dann spielen können, wenn sie den 2G-Status nachweisen können, also geimpft oder genesen sind. Im Bereich des Kinder- und Jugendfußballs gehen die drei Verbände davon aus, dass weiterhin besondere Regelungen gelten, die diesem Altersbereich auch künftig die Ausübung von Wettkampf und