In der heutigen Zeit ist es nahezu selbstverständlich, dass nach der Elternzeit beide Eltern zu mindestens in Teilzeitbeschäftigung wieder in ihrem Beruf tätig sind. Dies ist insofern machbar, da es zunächst nur die Ferienzeit in der Kita zu überbrücken gilt. Sobald die Kinder in der Schule sind, stehen, ob der reichlichen Ferientage, viele Eltern vor der Herausforderung, wie sie die Betreuung ihrer Kinder und ihre Berufstätigkeit miteinander vereinbaren können. Kaum ein Elternteil verfügt über die entsprechenden Urlaubstage, die notwendig wären. Natürlich könnten sich die Eltern den Urlaub für die Kinderbetreuung aufteilen und müssten damit aber unter Umständen auf einen