Es gibt zwei Arten von Flugausfällen: verschuldete und unverschuldete. Verschuldete Stornierungen liege vor, wenn die Fluggesellschaft beschließt, den Flug vor dem Abflug zu stornieren, weil sie weiß, dass der Flug nicht starten kann. Unverschuldete Stornierungen liegen vor, wenn eine Fluggesellschaft keine andere Wahl hat, als einen Flug nach dem Abflug aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Wetter oder Probleme der Flugsicherung zu stornieren. Doch nur die wenigsten Fluggäste wissen, dass sie nach Stornierungen, die der Airline zugerechnet werden können, ein Recht auf Entschädigung haben. Der Anbieter Flugrecht.de hat in dieser Wissenslücke eine Marktlücke gefunden und verhilft