LKA-RP: Mainz (ots) - Ob im Internet oder durch Social Media und Messenger-Dienste: Kinder und Jugendliche werden immer häufiger mit kinderpornografischen Bildern und Videos konfrontiert, die leichtfertig geteilt werden. Die Wenigsten sind sich bewusst, dass nicht nur das Herstellen, der Erwerb und der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie, sondern auch das Weiterleiten und die damit verbundene Verbreitung, strafbar ist. Deshalb berät das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mittels einer Onlineveranstaltung am Dienstag, dem 28. März, ab 17 Uhr, zum Thema „Sexueller Missbrauch an Kindern im digitalen Raum“. Zielgruppe sind insbesondere Eltern, pädagogische Fachkräfte an Schulen,